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OVG Berlin, 04.03.1981 - VII B 4.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiederholung von Prüfungen - Verwirkung des Rechts auf Wiederholung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
Auszug aus OVG Berlin, 04.03.1981 - VII B 4.79
Nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätzen (vgl. das Urteil vom 07.02.1974, BVerwGE 44 S. 339 [343] ist ein Recht verwirkt und kann deshalb nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit seiner Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzukommen, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen. - OVG Berlin, 21.11.1978 - VII B 29.78
Auszug aus OVG Berlin, 04.03.1981 - VII B 4.79
Die erste juristische Staatsprüfung ist einschließlich etwaiger Wiederholungen der gesamten Prüfung oder einzelner Prüfungsteile ein einheitliches Verfahren, auf das insgesamt das zur Zeit der Zulassung des Kandidaten zur Prüfung geltende Prüfungsrecht anzuwenden ist (vgl. das Urteil des Senats vom 21.11.1978 OVG VII B 29.78 ).